IV. Der Traugottesdienst

6. Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde

Die Gemeinde feiert und gestaltet den Gottesdienst. Diese grundlegende Einsicht des Evangelischen Gottesdienstbuches ist auch auf den Traugottesdienst zu übertragen. Als Möglichkeiten zur Beteiligung bieten sich dabei besonders an:

Das Ehepaar kann zu Beginn des Traugottesdienstes dieGemeinde selbst begrüßen. Dabe kann beispielsweise angesprochen werden:

  • die Freude über alle, die gekommen sind;
  • die Erinnerung an diejenigen, die aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mitfeiern können, ggf. auch an verstorbene nahe Angehörige;
  • der Dank an die Eltern für die Begleitung auf den bisherigen Lebenswegen;
  • ein kurzer Rückblick auf die zurückliegende Lebensgeschichte der Partner;
  • die Bedeutung des Traugottesdienstes für das Paar.

Gab es in der Familie einen Todesfall und empfinden die Angehörigen Schmerz darüber, dass die oder der Verstorbene die Hochzeit nicht mehr miterleben kann, so kann das Brautpaar zum Gedenken eine Kerze anzünden.

Häufig möchten Familienmitglieder oder Freunde zur Feier beitragen. Hierbei ist insbesondere auf eine Einbeziehung der Trauzeuginnen und Trauzeugen zu achten. Diese haben zwar keine offizielle Funktion, können aber das Paar an diesem Tag in besonderer Weise begleiten. Deshalb ist es sinnvoll, sie auch bei der Gestaltung des Traugottesdienstes zu beteiligen.

Als Beteiligungsmöglichkeiten bieten sich an:

  • die Übernahme von biblischen Lesungen und Gebeten, besonders der Fürbitten;
  • das Lesen eines literarischen Textes;
  • die Mitwirkung bei der Segnung des Paares;
  • musikalische Beiträge;
  • die Beteiligung an der Austeilung des Abendmahls.

Die Gemeinde als Ganze kann in die Gestal tung einbezogen werden durch:

  • gemeinsames Singen;
  • sprechen eines Psalms im Wechsel;
  • singen des Kehrverses in einem responsorial gestalteten Psalm;
  • Gebet vor der Segnung des Brautpaares.

Meist befinden sich unter den Teilnehmenden auch Kinder, die ebenfalls an der Gestaltung des Traugottesdienstes mitwirken können durch:

  • Begleitung des Paares beim Einzug und beim Auszug (einschließlich Blumenstreuen);
  • Hereintragen der Ringe;
  • Vorbereitung des Altars bzw. Abendmahlstisches;
  • musikalische Beiträge.

Bringt das Paar Kinder in die Ehe mit, so sind diese als erste zu fragen, ob sie den Traugottesdienst mitgestalten wollen. Stammen die Kinder aus einer früheren Ehe, können Hoffnungen und Ängste, die sich auf die neue Familie beziehen, einfühlsam aufgenommen werden.