V. Der Traugottesdienst in besonderen Fällen

1. Traugottesdienst mit Taufe

Zunehmend stehen Pfarrerinnen und Pfarrer vor der Aufgabe, Trauungen mit der Feier einer Taufe zu verbinden. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Am häufigsten finden Taufe und Trauung in einem Gottesdienst statt, wenn die Eheleute Eltern geworden sind. Es kann jedoch auch sein, dass einer der Partner sich aus Anlass der kirchlichen Trauung taufen lässt.

Wer einen Traugottesdienst mit Taufe zu halten hat, steht im Blick auf die liturgische Gestaltung vor der Frage, ob zuerst die Trauhandlung oder zuerst die Taufe vollzogen werden soll. Da zur Trauhandlung konstitutiv die Segnung gehört und es vielerorts üblich ist, anlässlich einer Kindertaufe auch die Eltern zu segnen, stellt sich das Problem, ob nun eine oder zwei Segenshandlungen stattfinden sollen. Und vor allem ist zu bedenken, wie sich der Gottesdienst so gestalten lässt, dass die beiden Kasualien nicht völlig unverbunden nebeneinander stehen.

Die vorliegende Agende sieht in ihrer Ordnung für die Trauung mit Taufe eine Differenzierung vor. Sie schlägt vor, die Erwachsenentaufe eines der Ehepartner der Trauhandlung voranzustellen, während sie die Taufe eines Kindes im Anschluss an die Trauhandlung platziert. In diesem Fall ist es sinnvoll, auf die Elternsegnung im Zusammenhang der Taufe zu verzichten. Der Wunsch der Eltern nach Gottes Beistand in der Erziehung und Begleitung ihres Kindes kann in die Fürbitte aufgenommen werden. Oder es werden im Rahmen der Trausegnung auch Segensbitten für das Paar in seiner Rolle als Eltern gesprochen.

Es ist angebracht, die beiden Kasualien aufeinander zu beziehen, weil sie für die Brautleute biographisch zusammengehören. Dass in einem Gottesdienst mit Trauung und Taufe eine ganze Familie vor Gott tritt, lässt sich schon dadurch darstellen, dass der Täufling und die Paten am Einzug beteiligt werden. Sinnvollerweise werden Trau- und Taufansprache zu einer Predigt zusammen- gefasst. Dabei ist es wünschenswert, dass sich Trautext und Taufspruch aufeinander beziehen lassen. Falls das nicht möglich ist, können durch Bilder oder Symbole Verbindungen zwischen Taufe und Trauung hergestellt werden. Schließlich können die Traubibel und die Taufkerze gemeinsam übergeben werden. Das Wort aus Ps 119 „Dein Wort ist meines Fußes Leuchte“ wäre ein passendes Votum.