V. Der Traugottesdienst in besonderen Fällen

4. Gottesdienst bei Ehejubiläen

Gottesdienste zum Ehejubiläum – vor allem zur Goldenen Hochzeit – erfreuen sich großer Beliebtheit. Gelegentlich werden auch Gottesdienste zum vierzigsten Ehejubiläum oder zur Silbernen Hochzeit gefeiert.

Der Gottesdienst zum Ehejubiläum ist keine Wiedertrauung. Im Mittelpunkt stehen die dankbare Rückschau auf die Bewahrung des Paares in den Jahren ihrer Ehe und die Segnung als Zeichen der Treue Gottes, auf die das Paar auch in Zukunft vertrauen darf. Ein Gottesdienst zum Ehejubiläum ist auch dann möglich, wenn in der Vergangenheit bei der standesamtlichen Eheschließung keine kirchliche Trauung stattgefunden hat.

In der Predigt und in der Formulierung von Gebeten wird sich die Lebensgeschichte des Ehepaares widerspiegeln. Die Paare sind in einem Alter, in dem in der Regel auch der Umgang mit dem Älterwerden und mit Krankheit zum Thema geworden ist.

Nicht alle Paare wünschen einen Gottesdienst in der Kirche; häufig ist eine Scheu vor allzu großer Öffentlichkeit vorhanden. Praktiziert wird deshalb auch die Form einer Hausandacht, an der häufig auch die Gäste teilnehmen und die – alternativ zur Wohnung des Paares – an dem Ort stattfinden kann, wo das Ehejubiläum gefeiert wird. Gelegentlich wird auch einfach nur der Besuch des Pfarrers bzw. der Pfarrerin mit dem Vorbeibringen eines Grußes der Gemeinde und – wo dies üblich ist – der Landeskirche oder des bzw. der Leitenden Geistlichen gewünscht. Ebenfalls ist eine liturgische Feier des Ehejubiläums auch als Teil des sonntäglichen Gottesdienstes möglich. Es wird unter den gottesdienstlichen Ordnungen eine Form angeboten, die entsprechend variiert werden kann.