V. Der Traugottesdienst in besonderen Fällen
3. Gottesdienst bei Ehen mit Nichtgetauften oder Ausgetretenen
Für einen „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen“ erschien 1974 ein Heft mit Richtlinien und Texten, das als Grundlage für eine gemeinsame Regelung für die Kirchen der EKD dienen sollte. Wegen der Verschiedenheit der Trauliturgien in der EKD musste auf den Abdruck einer ausgeformten Liturgie verzichtet werden. Für Schriftlesungen und Gebete wurden kasusbezogene Texte zur Auswahl zusammengestellt. An die Stelle der Traufragen sollte eine den Inhalt des Trauversprechens enthaltende Anrede an das Paar treten. Die üblichen Traugesten konnten ebenfalls wegfallen.
Diese Richtlinien und Texte wurden zum Teil in die gliedkirchlichen Trauagenden übernommen, zum Teil auch zu einer Sonderliturgie vervollständigt. In der vorliegenden Trauagende wird vorgeschlagen, dass im Gottesdienst bei Ehen mit Nichtgetauften oder Ausgetretenen die normale Trauliturgie verwendet wird, sofern in den Gliedkirchen keine anderen Regelungen in Geltung sind. Die notwendige Anpassung an den besonderen Kasus erfolgt in den liturgischen Texten. Da zum Kreis der Nichtchristen Juden und Muslime, Angehörige anderer Religionen, aber auch Freireligiöse und Areligiöse gehören, ist es notwendig, bei den gottesdienstlichen Texten entsprechend der spezifischen Situation zu differenzieren. Das gilt auch, wenn aus der Kirche Ausgetretene, also Getaufte, anzusprechen sind.
Auch der Gottesdienst bei Ehen mit Nichtgetauften oder Ausgetretenen ist ein christlicher Gottesdienst und kein interreligiöses Gebet. Es muss deshalb besonders darauf geachtet werden, dass im vorbereitenden Traugespräch dem nichtchristlichen Ehepartner Sinn und Bedeutung der Trauliturgie verständlich gemacht werden, so dass er sich in die Feier hineinfinden kann. Nicht zugemutet werden kann ihm allerdings, persönlich christliche Glaubensaussagen zu übernehmen. Deshalb ist beim Trauversprechen für den nichtchristlichen Ehepartner eine besondere Fassung der Traufrage bzw. der Trauerklärung vorgesehen, die auf den Gottesbezug verzichtet. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Inhalt des Trauversprechens dem Paar in Form einer Anrede zuzusprechen. Traufragen bzw. Trauerklärungen entfallen dann. Die entsprechenden Texte finden sich in der Textsammlung unter der Rubrik Trauversprechen (s. S. 169 ff.).
Im Falle einer kirchlichen Trauung eines Christen mit einem jüdischen oder muslimischen Partner ist im Traugespräch zu klären, ob der nichtchristliche Partner auch für sich selbst eines der in den Liturgien abgedruckten Trauversprechen mit vollziehen kann.